Ab 10.01.2022 gilt für alle Patienten
und Besucher, die ohne ärztliche Verordnung zu uns kommen die 2G-Plus Regel
(geimpft oder genesen und Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises). Von der Testpflicht sind im Zwei-G-Plus-Zugangsmodell Personen ausgenommen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben.